Du hilfst regelmäßig einer pflegebedürftigen Person aus der Nachbarschaft? Dann könnten dir dafür monatlich 131 Euro zustehen. Denn seit 2017 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, den die Pflegekassen zahlen.
Der Entlastungsbetrag soll den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen und ihre Angehörigen entlasten. Oftmals wird der Entlastungsbetrag von Pflegediensten beansprucht, doch auch wer in seiner Freizeit Nachbar*innen unterstützt, kann davon profitieren.
Seit 2023 ist in Sachsen-Anhalt das Netzwerk der Nachbarschaftshilfe im Aufbau, das ehrenamtliche Helfer*innen schult, berät und an pflegebedürftige Personen vermittelt. Zu den Unterstützungsleistungen zählen Hilfen beim Einkauf oder im Haushalt, Begleitung zu Terminen bei Ärzt*innen oder Behörden, aber auch gemeinsame Ausflüge oder Spaziergänge. Regelmäßige Kontakte sollen der Einsamkeit der Betroffenen entgegenwirken und nachbarschaftliche Beziehungen stärken. Bis zu zwei Personen dürfen Nachbarschaftshelfende im Alltag unterstützen.
131 Euro im Monat: So sicherst du dir den Entlastungsbetrag
„Es ist wirklich eine unkomplizierte Hilfe: ohne Bürokratie und Hürden, schnell von Mensch zu Mensch”, sagt Nina Kaiser von der AWO SPI, die für den Servicepunkt in Halle (Saale) zuständig ist und dort die kostenfreien Schulungen betreut. In den Schulungen lernen die Helfer*innen, Krankheitsbilder rechtzeitig zu erkennen sowie den richtigen Umgang im Notfall.

Gleichwohl sind Nachbarschaftshilfen keine pflegerischen oder medizinischen Leistungen. „Es geht um einen Austausch von Zeit, Aufmerksamkeit und kleinen Gesten, die viel bewirken können”, sagt Kaiser. Nach erfolgreicher Schulung werden die Teilnehmenden in das Netzwerk der Nachbarschaftshilfe aufgenommen. Knapp 250 Personen in Halle (Saale) machen bereits mit.
Voraussetzungen sind, dass die Nachbarschaftshelfenden nicht als professionelle Pflegekräfte arbeiten, mit der pflegebedürftigen Person weder verwandt noch verschwägert sind und mit ihr auch nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die pflegebedürftige Person muss zudem mindestens Pflegegrad 1 nachweisen. Offen bleibt hingegen, ob Einkünfte aus dem Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshelfende steuerfrei sind.
Yvonne Jahn, Projektleiterin der Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt, empfiehlt, die Übungsleiterpauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen in Höhe von bis zu 3.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Doch ob die Nachbarschaftshilfe überhaupt als Ehrenamt gilt, ist rechtlich nicht gesichert. Man sei mit dem Sozialministerium im Austausch. Bislang seien aber noch keine Nachfragen von den Finanzämtern gestellt worden. Auch wer Bürgergeld erhält, sollte im Vorfeld mit dem zuständigen Jobcenter besprechen, ob die Aufwandsentschädigung als Einkommen berücksichtigt wird. (jh)
Kontakt Servicestelle Halle (Saale):
Nina Kaiser
Telefon: 0345 68694824
Mehr Infos: nh-sachsen-anhalt.de

